Corona-Krise: Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen

Die Finanzverwaltung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Fristverlängerung für die Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) aktuell mit.

Hintergrund: In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher Folgendes bestimmt:

  • Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und LohnsteuerAnmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die LohnsteuerAnmeldungen pünktlich zu übermitteln.

  • Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

BMF, Schreiben v. 23.4.2020 - IV A 3 - S 0261/20/10001 :005; NWB