Bundestag berät Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am 15.5.2020 das sog. Corona-Steuerhilfegesetz in erster Lesung beraten und im Anschluss zusammen mit einigen Anträgen der Oppositionsparteien zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Dem Gesetz zufolge soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll befristet vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt von der Steuersenkung ausgenommen.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden.

Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz.

Hinweis: Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist am 28.5.2020 vorgesehen. Danach muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen.

Bundestag online; NWB