Abschlagszahlungen für Corona-Novemberhilfen

Das Verfahren der Abschlagszahlungen i. H. von 5.000 € und 10.000 € für die Corona-Novemberhilfe steht. Eine Antragstellung soll ab dem 25.11.2020 über das Portal der Überbrückungshilfe möglich sein.

Hintergrund: Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. € bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Das Verfahren der Abschlagszahlungen umfasst folgende Punkte:

  • Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 €.

  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.2020). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

  • Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

BMF online; NWB